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Telefonische Hilfe für Fahrgäste von Bahn, Fernbus und Nahverkehr

Telefonische Hilfe: 118 20 (1,99 €/Min. inkl. MwSt.)

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Zug verspätet oder ausgefallen: Welche Entschädigung Ihnen zusteht

Der Zug kommt eine Stunde zu spät oder fällt ganz aus. Dann steht Ihnen in vielen Fällen Geld zu, egal ob Sie mit ICE, Regionalzug oder S-Bahn gefahren sind. Hier erfahren Sie, wie viel, wann es Ausnahmen gibt und wie Sie den Antrag stellen.

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Aktualisiert am Verspätung & Ausfall
Älterer Mann mit Rollkoffer geht am Bahnsteig entlang, dahinter fährt ein Zug ein

Die Grundregel: 25 und 50 Prozent

Für alle Zugfahrten in der EU gilt die Verordnung (EU) 2021/782 über die Rechte der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr. Sie gilt für ICE und IC genauso wie für Regionalzüge und S-Bahnen, und zwar bei jedem Bahnunternehmen, also auch bei der NordWestBahn, der Bayerischen Regiobahn oder FlixTrain.

Verspätung am ZielEntschädigung
unter 60 Minutenkeine Entschädigung
ab 60 Minuten25 % des Fahrpreises
ab 120 Minuten50 % des Fahrpreises

Maßgeblich ist der Preis der einfachen Fahrt. Haben Sie eine Hin- und Rückfahrkarte zu einem Gesamtpreis gekauft, wird die Hälfte zugrunde gelegt. Beträge unter 4 Euro werden nicht ausgezahlt. Ein Beispiel: Ihr Sparpreis kostete 39,90 Euro und Sie kommen 70 Minuten zu spät an. Dann erhalten Sie 25 %, also knapp 10 Euro.

Was als Verspätung zählt

Es zählt Ihre Ankunft am Zielort auf dem Ticket, nicht die Verspätung eines einzelnen Zuges. Wenn Ihr erster Zug nur 15 Minuten zu spät ist, Sie deshalb aber den Anschluss verpassen und eine Stunde später ankommen, haben Sie Anspruch auf 25 %.

Fällt ein Zug aus, ist das keine eigene Kategorie: Entscheidend ist auch dann, wie viel später Sie mit der nächsten Verbindung ankommen. Wie Sie bei einem Ausfall weiterkommen und wer Taxi oder Hotel zahlt, steht im Ratgeber Anschluss verpasst.

Deutschlandticket und Zeitkarten

Für Zeitkarten gibt es keine Prozente, sondern feste Beträge je Verspätung ab 60 Minuten:

Zeitkarte2. Klasse1. Klasse
Nahverkehr, zum Beispiel Deutschlandticket1,50 Euro2,25 Euro
Fernverkehr5 Euro7,50 Euro
BahnCard 10010 Euro15 Euro

Weil Beträge unter 4 Euro nicht ausgezahlt werden, lohnt es sich, Verspätungen zu sammeln und gemeinsam einzureichen. Beim Deutschlandticket brauchen Sie also drei Verspätungen ab 60 Minuten, bevor Geld fließt. Insgesamt erhalten Sie höchstens 25 % des Werts Ihrer Zeitkarte. Verspätungen im Bus zählen beim Deutschlandticket nicht mit: Die Fahrgastrechte gelten für Bahn und Bus getrennt.

Wann es keine Entschädigung gibt

Die Verordnung erlaubt den Bahnunternehmen, bei außergewöhnlichen Umständen keine Entschädigung zu zahlen. Die Deutsche Bahn nennt als Beispiel große Naturkatastrophen; ein gewöhnliches Unwetter gehört ausdrücklich nicht dazu. Bei Ursachen von außen wie Personen auf den Gleisen, Kabeldiebstahl, Polizeieinsätzen oder Bombenentschärfungen behält sich die Bahn ebenfalls vor, nicht zu zahlen.

Streiks zählen nicht zu diesen Ausnahmen. Fällt Ihr Zug wegen eines Streiks aus oder kommen Sie deshalb später an, haben Sie Anspruch auf Entschädigung. Ihre übrigen Rechte, etwa die freie Zugwahl oder die Erstattung des Fahrpreises, wenn Sie gar nicht fahren, bleiben bei außergewöhnlichen Umständen ebenfalls bestehen.

So stellen Sie den Antrag

  1. Belege sichern. Fotografieren Sie Ihr Ticket und notieren Sie Zugnummern und tatsächliche Ankunftszeit. Bei Handytickets ist die Buchung in der App gespeichert.
  2. Beim richtigen Unternehmen einreichen. Bei der Deutschen Bahn geht das im DB Navigator oder auf bahn.de unter „Fahrgastrechte“ mit dem Button „Entschädigung beantragen“, auch ohne Kundenkonto mit Auftragsnummer und Nachnamen. Bei anderen Bahnen nutzen Sie deren Formular, etwa bei der NordWestBahn oder der BRB; mehr dazu im Ratgeber Entschädigung bei Transdev.
  3. Oder per Post. Das Fahrgastrechte-Formular der Bahn schicken Sie mit Ticket oder Kopie an: DB Fernverkehr AG, Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main. Sie können es auch in einem DB Reisezentrum abgeben.
  4. Auszahlung wählen. Sie können zwischen Gutschein und Überweisung wählen.

Fristen

Die EU-Verordnung sieht vor, dass Beschwerden innerhalb von drei Monaten nach dem Vorfall eingehen. Die Deutsche Bahn nimmt Anträge nach eigenen Angaben bis auf Weiteres auch später an und orientiert sich am früheren Zeitraum von zwölf Monaten; die Bayerische Regiobahn nennt ebenfalls zwölf Monate. Verlassen Sie sich nicht darauf und stellen Sie den Antrag am besten gleich nach der Fahrt. Zeitkarten-Verspätungen können Sie sammeln, sollten sie aber nicht monatelang liegen lassen.

Lehnt das Unternehmen Ihren Antrag ab oder antwortet es nicht, können Sie sich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr oder an das Eisenbahn-Bundesamt wenden.

Häufige Fragen zur Entschädigung bei Zugverspätung

Bekomme ich auch bei einem Super Sparpreis Geld zurück?

Ja. Die Fahrgastrechte gelten für jedes Ticket, auch für den Super Sparpreis. Die Höhe richtet sich nach dem gezahlten Fahrpreis.

Gilt die Entschädigung auch für S-Bahn und Regionalzug?

Ja. Die Fahrgastrechte gelten für alle Züge, auch im Nahverkehr. Für U-Bahn, Straßenbahn und Stadtbus gelten sie dagegen nicht.

Wie lange dauert es, bis das Geld kommt?

Die Verordnung verlangt, dass die Entschädigung innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags gezahlt wird. In Spitzenzeiten, etwa nach Streiks, kann es länger dauern.

Was mache ich, wenn mein Antrag abgelehnt wird?

Prüfen Sie die Begründung. Halten Sie sie für falsch, widersprechen Sie beim Unternehmen. Hilft das nicht, können Sie kostenlos eine Schlichtungsstelle einschalten.

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